Verantwortlich:
Stefan Giersch
Solthörner Str. 19
26969 Butjadingen-Tossens
Kontakt:
Telefon: 04736/1030305
E-Mail: kontakt@moewennest-tossens.de
1.Verbindlicher Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung "Möwennest" Auf dem Int 12 a & b, 26969 Butjadingen-Tossens, ist verbindlich. Der Mietvertrag ist vom Mieter unterschrieben dem Vermieter innerhalb von 10 Tagen zuzusenden und die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises muss innerhalb von 10 Tagen auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Die genaue Fälligkeit ist im Vertrag festgelegt.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit den im Mietvertrag angegebenen Personen sowie der Anzahl von Personen belegt werden.
2. Restzahlung
Die Restzahlung des Mietpreises ist 28 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Die genaue Fälligkeit ist im Mietvertrag festgelegt. Geht der Restbetrag nicht bis zu der im Vertrag genannten Fälligkeit ein, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag schriftlich ohne vorherige Aufforderung zu kündigen. Die Stornierungsgebühren bleiben hiervon unberührt.
3. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten wie Strom, Heizung und Wasser enthalten. Hinzu kommen Kosten für die Endreinigung (einmalig 40,00 €) und ggfs. bei Mitnahme von Haustieren (einmalig 15,00 €). Für weitere Leistungen (falls von Ihnen gewünscht), z. B. die Ausleihe von Bettwäsche und Handtüchern wird eine zusätzliche Gebühr berechnet. Kosten dafür werden im Mietvertrag geregelt.
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Diese ist auf eigenen Wunsch eigenverantwortlich vom Mieter abzuschließen.
4. Rücktritt/Stornierung durch den Mieter
Dieser Mietvertrag kann nur schriftlich gekündigt werden.
Stornokosten: bis 28 Tage vor Anreise 20% des Mietpreises
bis 14 Tage vor Anreise 50% des Mietpreises
ab 13 Tage vor Anreise 80% des Mietpreises
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarte Zahlung (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinnes verlagnen.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter zu melden. Über Mängel der Mietsache ist der Vermieter oder die Hausverwalterin unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Ankunft zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Bei Abreise ist die Wohnung im besenreinen Zustand zu übergeben. Der Kühlschrank ist zu leeren, das Geschirr sauber in die Schränke zu räumen. Bei Nutzung des Grilles ist dieser zu reinigen. Lebensmittel sind zu entsorgen bzw. mitzunehmen und der Backofen sowie der Herd sauber zu hinterlassen.
7. Rauchen
Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung wird die zusätzliche Reinigung der Wohnung dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung usw.).
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind am Wohnsitz des Vermieters.
Mit Vertragsabschluss werden die vorgenannten AGB akzeptiert.